Blogbeitrag

Über unseren Kanzleiblog informieren wir Sie laufend über die aktuellen wirtschaftlichen, steuerlichen Entwicklungen in Deutschland

Beiträge an einen Solidarverein können Sonderausgaben sein


Copyright: https://de.123rf.com/profile_macgyverhh

Der 11. Senat des Finanzgerichts Münster hat zu einem Fall aus 2017 entschieden, dass die zur Krankheitsvorsorge gezahlten Beiträge an einen Solidarverein als Sonderausgaben absetzbar sind. Ein Solidarverein gewährt im Krankheitsfall ein Versorgungsniveau, welches das Niveau der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung erreicht, wodurch die Voraussetzungen gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und auch gemäß § 193 Abs. 3 VVG erfüllt werden.
Ausführlichere Informationen bekommen Sie hier: https://www.tinyurl.com/bde37dz6
Quelle: Finanzgericht Münster