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Inflationsausgleichsprämie: Steuerbefreiung soll nicht für dauerhafte Lohnerhöhungen gelten


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Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat seine FAQ zur Inflationsausgleichsprämie erneut ergänzt.
Neu hinzu gekommen ist die Frage: Gilt die Steuerbefreiung auch für dauerhafte Lohnerhöhungen?
Das Bundesfinanzministerium hat das verneint. Die Steuerbefreiung soll auf dauerhafte Lohnerhöhungen keine Anwendung finden. Der Sinn und Zweck der Regelung bestehe darin, Sonderleistungen zu begünstigen.
Quelle: BMF