JAHRESABSCHLUSS
Ihre Bilanz in sicheren Händen
Der Jahresabschluss ist nicht nur betriebswirtschaftliche Voraussetzung und handelsrechtliche Pflicht, er bildet auch die Grundlage unserer umfassenden Beratung und dient zudem u.a. als Basis für die Beurteilung der Kreditinstitute. Wir erstellen Ihren Jahresabschluss unter Berücksichtigung aller handels- und steuerrechtlichen Vorschriften.
Unser Leistungsumfang
Da die Erstellung des Jahresabschlusses und dessen Umfang vom erteilten Auftrag abhängen, beraten wir Sie gerne, welcher Auftragsumfang in Ihrem Fall empfehlenswert ist. Immer beachten wir bei der „Plausibilitätsbeurteilung“ die Statuten des Arbeitskreises für Rechnungslegungsfragen, getragen von der Bundessteuerberaterkammer und dem Deutschen Steuerberaterverband e. V.
- Erstellung von Bilanzen (Handelsbilanzen, Steuerbilanzen)
- Erstellung von Einnahmen-Überschuss-Rechnungen
- Zwischenbilanzen
- Bilanzberichte (Haupt- und Erläuterungsteil, Anhang, Lagerbericht, Kennzahlen)
- Jahresabschlüsse mit Plausibilitätsbeurteilung
- Offenlegungspflichten Bundesanzeiger
Beratungstermin vereinbaren
Wir beraten Sie gerne
Unser Anspruch an eine ganzheitliche Beratung gewährleistet eine individuelle, persönliche und auf den einzelnen Mandanten zugeschnittene Betreuung in allen steuerlich und wirtschaftlich relevanten Angelegenheiten.