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07.09.2025 | Immobilien und Recht
Kein Zinserlass bei unklarer Erbfolge
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat im April 2025 entschieden: Auch bei jahrelanger unklarer Erbfolge müssen Erben Nachzahlungszinsen zahlen - ein Erlass aus Billigkeitsgründen ist ausgeschlossen.
Im Streitfall erhielt ein Erbe erst Jahre nach dem Tod des Erblassers einen Erbschein, wodurch die Steuerbescheide und damit hohe Nachzahlungszinsen für mehrere Jahre erst verspätet erlassen wurden. Der Erbe beantragte einen Zins-Erlass, da er auf die Verzögerung keinen Einfluss hatte. Finanzamt und Gerichte lehnten ab.
Der BFH stellte klar: Die Zinsregelung (§ 233a AO) gilt unabhängig davon, ob der Erbe tatsächlich einen Liquiditätsvorteil hatte. Entscheidend ist der gesetzlich unterstellte Vorteil durch die spätere Steuerzahlung. Auch fehlende Nutzungsmöglichkeiten des Nachlasses oder die Dauer des Erbscheinverfahrens ändern daran nichts.
Fazit:
Selbst bei langwierigen Erbstreitigkeiten besteht kein Anspruch auf Zinserlass. Erben sollten sich frühzeitig über mögliche Zinsbelastungen informieren.
Quelle: BFH, Urteil v. 9.4.2025, X R 12/21; veröffentlicht am 26.6.2025