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Über unseren Kanzleiblog informieren wir Sie laufend über die aktuellen wirtschaftlichen, steuerlichen Entwicklungen in Deutschland
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03.05.2026 | Für Unternehmer
Widerrufsbutton 2026 – Was Unternehmer jetzt wissen müssen
Ab dem 19. Juni 2026 müssen viele Unternehmen im Online-Vertrieb einen Widerrufsbutton anbieten. Verbraucher sollen einen online geschlossenen Vertrag dann genauso einfach widerrufen können, wie sie ihn abgeschlossen haben.
Die Pflicht gilt für Verträge über Waren, Dienstleistungen und Finanzdienstleistungen, wenn der Vertrag über eine Online-Benutzeroberfläche zustande kommt. Das betrifft also vor allem Online-Shops, digitale Angebote, Apps und ähnliche digitale Vertragswege.
Der Button muss leicht auffindbar, gut sichtbar und während der Widerrufsfrist dauerhaft verfügbar sein. Er soll klar beschriftet sein, etwa mit „Vertrag widerrufen“.
Eine bloße E-Mail-Adresse oder ein PDF-Formular reicht künftig nicht mehr aus.
Wer die neue Pflicht nicht umsetzt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. Unternehmen sollten deshalb ihre Website, ihren Shop oder ihre App rechtzeitig technisch und rechtlich überprüfen.